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Bafög und Promotion – geht das?

Wenn ihr Studierende seid und ihr nicht irgendwo exorbitante Geldsummen gebunkert habt, müsst ihr euch in der Regel darüber Gedanken machen, wie ihr eure Ausbildung finanziert. Wer Bafög bekommt, kann sich glücklich schätzen. Trotzdem muss oftmals zusätzlich ein Nebenverdienst her. Hier bieten sich natürlich Promotionjobs an. Ihr könnt sie flexibel neben den Vorlesungen nach eurem Zeitplan durchziehen. Doch halt: Wie üblich gibt es einige rechtliche Feinheiten zu beachten, wenn ihr Bafög-Empfänger seid und gleichzeitig als Promoter durchstarten wollt. Die wichtigsten Infos haben wir für euch hier.

Was gilt für Nicht-Selbstständige?

Zunächst ist es wichtig, ob ihr eure Promotions als Selbstständige erledigt oder ob ihr Angestellte seid und etwa auf Lohnsteuerkarte arbeitet.

Die gute Nachricht: Natürlich dürft ihr zusätzlich arbeiten gehen, wenn von Bafög bekommt. Als Nicht-Selbstständige, bzw. Festangestellte dürft ihr im Bewilligungszeitraum insgesamt 5.400,- € oder durchschnittlich 450,- € pro Monat anrechnungsfrei dazu verdienen. Im Klartext heißt das: Innerhalb der 12 Monate, in denen ihr Bafög bekommt, dürft ihr maximal 5.400,- dazuverdienen. Erst, wenn ihr noch mehr als diesen Betrag einnehmt, werden die Einkünfte mit dem Bafög verrechnet. In diesem Fall bekämt ihr also weniger vom Staat, weil ihr eben mehr gearbeitet habt. Ihr müsst dann mit einer Nachzahlung rechnen oder im Folgeantrag wird euch ein geringerer Betrag bewilligt.

Die 5.400,-€ entsprechen auf die Monate umgerechnet 450,- €. Daher könnt ihr auch ohne Probleme in einem Monat mehr als 450,-€ verdienen, sofern ihr an einem anderen Monat im Bewilligungszeitraum etwas kürzertretet. Entscheidend ist, dass in den 12 Monaten nicht die 5.400er-Grenze geknackt wird.

Was gilt für Selbstständige?

Wenn ihr als Promoter auf Gewerbeschein arbeitet, sieht die Sache etwas anders aus. Dann fällt nämlich der sogenannte Werbungskostenpauschbetrag weg. Konkret heißt das, dass ihr als Selbstständige nur 3.480,- € im Bewilligungszeitraum verdienen dürft. Das entspricht etwa 290,- € im Monat. Seid ihr über diesen Betrag, werden euch die zusätzlichen Einnahmen erneut angerechnet.

Da jetzt die rechtlichen Feinheiten geklärt sind, startet doch direkt mit einem neuen Promotionjob. Möglicherweise verdient ihr gar so viel, dass ihr das Bafög gar nicht mehr braucht. Mit PROMOtify findet ihr ganz einfach passende, gut bezahlte Jobs in eurer Nähe! Besucht uns ansonsten gerne auf Instagram oder Facebook!

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